Allgemeine Geschäftsbedingungen von Connis Hundewiese


(1) Der Hundehalter versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und schutzgeimpft ist. Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen

(2) Der Hundehalter versichert ausdrücklich, dass für dieses Tier eine Haftpflichtversicherung besteht. Diese ist auf Anfrage vorzulegen.

(3) Während der Betreuungszeit durch Connis Hundewiese bleibt der Hundehalter Eigentümer des Tieres im Sinne § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

(4) Für Schäden, die der Hund während der vereinbarten Zeit bei Connis Hundewiese erleiden könnte, übernimmt Connis Hundewiese keine Haftung; die Haftung von Connis Hundewiese wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(5) Connis Hundewiese verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und keinen Hund wissentlich Gefahren auszusetzen.

(6) Für Schäden, die der Hund bei Dritten (Hund/Mensch) anrichtet, haftet alleine der Hundehalter.

(7) Richtet der Hund bei Connis Hundewiese Schäden an (z.B. zerbissene Autoinnenteile, Polstermöbel etc.), so haftet hierfür der Hundehalter.

(8) Hält Connis Hundewiese eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Hundehalter bereits jetzt ein, dass der Hund im Auftrage des Hundehalters auf dessen Rechnung sich in tierärztliche Behandlung begibt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt allein der Hundehalter. In Notfällen wird die nächstgelegene Tierklinik/Praxis aufgesucht.

(9) Läufige Hündinnen werden grundsätzlich nicht in der Gruppe mitgenommen.

(9a) Sollte der Hundehalter die Läufigkeit der Hündin nicht rechtzeitig bemerken und angezeigt werden, so übernimmt Connis Hundewiese für die Folgen eines Deckungsaktes keine Haftung. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

(10) Connis Hundewiese behält sich vor, die Betreuung nach eigenem Ermessen abzubrechen/ nicht anzutreten (z.B. bei starkem Glatteis, Unerreichbarkeit der Hundewiese) oder die Auslaufzeit zu verschieben.

(10a) Eine Erstattung des Tagessatzes erfolgt in diesen Fällen nur dann, wenn Connis Hundewiese die Arbeit noch nicht angetreten hat.

(11) Die Vergütung für Gassi-Termine ist bei Abholung/Abgabe des Hundes fällig. Die Bezahlung kann nach mündlicher Absprache variieren.

(12) Individuelle Sonderleistungen und Wünsche (z.B. Futtergabe, Medikamentengabe etc.) werden nach Aufwand berechnet. Der zeitliche Rahmen für diese Sonderleistungen wird gemeinsam mit dem Hundehalter/Besitzer definiert.

(13) Connis Hundewiese haftet nicht für Spielzeug, Halsbänder, Geschirre, Leinen oder anderweitige Führungshilfen (Maulkorb, Führhalfter etc.).

(13a) Die Hundebetreuung Connis Hundewiese haftet nicht für Schäden jeglicher Art, Diebstahl etc. in der Wohnung/Haus des Halters.

(14) Bei größeren Hunden und Hunden mit tiefem Brustkorb versichert der Hundehalter, dass der Hund vor Abholung durch Connis Hundewiese etwa eine Stunde nicht gefressen hat. Es kann ansonsten während der Betreuungszeit zu einer Magendrehung kommen, die für den Hund tödlich enden kann.

(15) Der Hundehalter wird hiermit aufgeklärt, dass während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Unfälle, Beißereien, Verletzungen jeglicher Art, Weglaufen, sogar das Ableben des Hundes besteht.